Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die sachverständigen Leistungen und Angebote des Sachverständigen Richard Puszter (im Folgenden kurz „SV“) erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten im Falle von Widersprüchen vorrangig vor dem jeweiligen Auftrag bzw. den jeweiligen sonstigen Auftragsgrundlagen. 

 

Der Kunde ist auf eigene Kosten verpflichtet, dem SV die für seine Leistungserbringung notwendigen Strom (220 und 380 Volt) sowie sonstige Hilfsmittel (Beleuchtung, Wasser, ev. Gartenschlauch, etc.) zur Verfügung zu stellen.

 

Vereinbart wird, dass den SV im Fall von Bauteilöffnungen – auch wenn die Bauteilöffnung durch den SV bzw. dessen Hilfskräfte durchgeführt wird – keine Pflicht trifft, die geöffneten Bauteile wieder zu verschließen oder sonst zu schützen. Der Kunde wird vom SV darüber aufgeklärt, dass Bauteilöffnungen unverzüglich wieder zu verschließen sind, um mögliche Folgeschäden (z.B. Wassereintritt; Undichtheiten; Schimmelbildung; etc.) zu vermeiden. Im Falle von Bauteilöffnungen ist daher der Kunde verpflichtet, diese wieder unverzüglich (ideal unmittelbar nach Vornahme der Bauteilöffnung) auf eigene Kosten fachgerecht verschließen zu lassen. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, den durch die Bauteilöffnung entstandenen Schmutz bzw. die Baustoffreste auf eigene Kosten zu entfernen und zu entsorgen.

 

Der Kunde wird vom SV darauf hingewiesen, dass gewisse Bauteile (wie z.B. Fenster- und Türkonstruktionen, etc.) der regelmäßigen Wartung unterliegen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang auf sämtliche zur Anwendung kommenden ÖNORMEN hingewiesen, insbesondere auf die ÖNORM B 5305, etc. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gemäß der ÖNORM B 5305 einmal jährlich eine Fenster-/Türwartung durchzuführen ist, widrigenfalls ernsthafte Schäden an den Fenstern und Türen und an umliegenden Bauteilen entstehen können, die mitunter zum völligen Versagen und Tausch der Fenster- und Türelemente und zu Folgeschäden an umliegenden Bauteilen (z.B. Wärmedämmung, Holzkonstruktionen, etc.) führen können. Der Kunde wurde vom SV ferner auf 5 die laufende Objektüberprüfungspflicht gemäß ÖNORM B 1300 bzw. ÖNORM B 1301 hingewiesen.

 

Für den Fall, dass der SV ein Gutachten erstellen sollte, so kommt ausschließlich dem SV das Urheberrecht an dem Gutachten zu. Der Kunde darf das Gutachten nur für den vereinbarten Zweck und nur als Gesamtdokument verwenden; die Anfertigung und Verwendung von Teilauszügen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des SV zulässig. Eine über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgehende Verwendung oder eine Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung oder öffentliche Zurverfügungstellung sowie Bearbeitung des Gutachtens ist dem Kunden untersagt. 

 

Sofern der SV Sanierungskosten berechnet oder technische Sanierungsmaßnahmen anspricht, so stellt dies keine Planungstätigkeit des SV dar, sondern nur einen ersten, groben technischen Lösungsansatz, der einer gesonderten, weiteren Planung bedarf. Es ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Auftrags an den SV, beim auftragsgegenständlichen Objekt Planungen, Detailplanungen und/oder Teilleistungen einer örtlichen Bauaufsicht durchzuführen. Derartige Leistungen hat der Kunde gesondert bei Dritten, hierzu Befugten zu beauftragen.

 

Der SV weist darauf hin, dass Bauteilöffnungen den Baubestand zerstören und im Rahmen von Bauteilöffnungen Schäden am Baubestand eintreten können, die selbst bei vorsichtiger Vornahme der Bauteilöffnungen nie ganz ausgeschlossen werden können. Für den Fall, dass derartige Beschädigungen – trotz fachgerechter Vornahme der Bauteilöffnung – auftreten, haftet der SV oder dessen beauftragte Hilfskräfte für derartige Beschädigungen nicht, die trotz vorsichtiger und fachgerechter Vornahme der Bauteilöffnung nie ganz auszuschließen sind.

 

Sollten sich im Zuge der Ausführung bei Öffnungen der Konstruktion nicht vorhersehbare abweichende Erkenntnisse ergeben, welche auf die tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen Einfluss haben, so behält sich der Sachverständige eine Ergänzung der Expertise nach entsprechender Informationsweitergabe und darauffolgende Prüfung vor. 

 

Gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Sachverständigenbüro SV Puszter bzw. die Mitarbeiter verpflichtet personenbezogene Daten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren, vertraulich ui behandeln und unterliegt den Bestimmungen des österreichischen und europäischen Datenschutzes und Wettbewerbsrecht. 

 

 

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